FAQ

Ein paar Fragen einfach beantwortet

Wie viel Behandlungen übernehmen die Krankenkassen/Unfallversicherungen?
Die Krankenkassen und Unfallkassen übernehmen laut Physiotherapie-Tarifvertragsbestimmungen jährlich maximal 4 Serien à 9 Behandlungen wobei Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erwiesen werden sollen. Weitere Behandlungen sind dann meistens möglich nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung wobei Frequenz und die maximale Anzahl der Behandlungen meistens festgelegt werden.
Wieviel muss ich selber zahlen?
Bei Unfallkosten wird ihnen nichts in Rechnung gestellt. Bei Krankenkassenkosten ist dies abhängig von der Höhe Ihrer Franchise.
Die Krankenkasse wird ihnen 10% der Physiotherapiekosten in Rechnung stellen (dies ist der normale Ansatz für ambulante Behandlungen wie Arzt- oder Spitalkosten).
Haben Sie eine hohe Franchise und diese ist noch nicht ausgeschöpft, wird die Krankenkasse Ihnen die Kosten der Physiotherapie in Rechnung stellen.
Sind Behandlungen auf eigene Kosten möglich?
Ja, in diesen Fällen können wir Ihnen wunschgemäss die Rechnung direkt zukommen lassen. Die Zahlungskonditionen und das weitere Vorgehen wird mit Ihnen besprochen.
Sind Sie von den Versicherungen und Krankenkassen anerkannt?
Unsere Praxis wird von allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherern voll anerkannt.
Die Kosten ärztlich verordneter Physiotherapie werden von allen Versicherungen und Kassen übernommen.
Kann ich auch ohne ärztliche Überweisung Physiotherapieleistungen in Anspruch nehmen?
Sie können auch ohne ärztliche Überweisung eine physiotherapeutische Behandlung oder Befundaufnahme verlangen. Die Zahlungskonditionen und das weitere Vorgehen wird mit Ihnen besprochen.
Sind die Kosten einer physiotherapeutischen Behandlung zeitabhängig?
Nein, in der Regel beträgt die Behandlung ca. 25 Minuten.
Sind die Kosten einer physiotherapeutischen Behandlung abhängig von deren Massnahmen?
Nein, die Physiotherapie wird mit Pauschalen abgerechnet.